Immobilienrecht

Vom Im­mo­bi­li­en­recht spricht man im­mer dann, wenn eine Im­mo­bi­lie (Grund­stück, Haus, Woh­nung) Ge­gen­stand recht­licher An­ge­le­gen­hei­ten ist. Auch Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Nach­barn und Be­lange des Ma­klerrechts wer­den hier­von er­fasst.

Wir beraten Sie gerne bei:

§ Grundstücksübertragungen

§ Grundstückserwerb

§ Wohnungseigentum

§ Maklerverträgen

§ Fragen rund um eine Immobilie

Immobilienrecht

Vom Im­mo­bi­li­en­recht spricht man im­mer dann, wenn eine Im­mo­bi­lie (Grund­stück, Haus, Woh­nung) Ge­gen­stand recht­licher An­ge­le­gen­hei­ten ist. Auch Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Nach­barn und Be­lange des Ma­klerrechts wer­den hier­von er­fasst.

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