Strafrecht

Das Straf­recht er­fasst alle Re­ge­lun­gen, die die Vor­aus­set­zun­gen für eine Straf­tat und de­ren Rechts­fol­gen fest­le­gen. Dem Ju­gend­straf­recht kommt hier­bei eine be­son­de­re Be­deu­tung zu, da es den Be­son­der­hei­ten des Al­ters der Be­schul­dig­ten Rechnung trägt.

Wir beraten Sie gerne bei:

§ Jugendstrafsachen

§ Kapitaldelikten

§ Eigentums- und Vermögensdelikten

§ Körperverletzungsdelikten

§ Bußgelddelikten

§ Vollstreckungsschutz

Strafprozessrecht

Das Straf­ver­fah­ren in Deutsch­land un­ter­liegt strengen Grund­sätzen, die durch das Straf­pro­zess­recht ge­re­gelt wer­den. Ver­stöße hier­ge­gen kön­nen den Aus­gang des ge­sam­ten Ver­fah­rens be­ein­flus­sen. Das Straf­ver­fah­ren un­ter­teilt sich in das Er­mittlungs­ver­fah­ren, das Zwischen­ver­fah­ren, das Haupt­ver­fah­ren und das Voll­streckungs­ver­fah­ren. Ver­stöße ge­gen be­stimm­te Ab­läufe auf jeder Ebene kön­nen sich auf die Strafe des Täters aus­wir­ken. So kön­nen z.B. Feh­ler bei der Ver­neh­mung, etwa die feh­len­de Be­leh­rung, die Be­weis­er­he­bung und so das ge­sam­te Ver­fah­ren nach­hal­tig be­ein­flus­sen. Des­we­gen ist im Straf­ver­fah­ren ein be­son­ders ver­sier­ter Ju­rist ge­fragt, der auch die klein­sten De­tails der ge­setz­lichen Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen kennt und punkt­ge­nau im Ver­fah­ren ab­ru­fen und für seinen Man­dan­ten um­setzen kann.

Strafrecht

Das Straf­recht er­fasst alle Re­ge­lun­gen, die die Vor­aus­set­zun­gen für eine Straf­tat und de­ren Rechts­fol­gen fest­le­gen. Dem Ju­gend­straf­recht kommt hier­bei eine be­son­de­re Be­deu­tung zu, da es den Be­son­der­hei­ten des Al­ters der Be­schul­dig­ten Rechnung trägt.

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§ Eigentums- und Vermögensdelikten

§ Körperverletzungsdelikten

§ Bußgelddelikten

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Strafprozessrecht

Das Straf­ver­fah­ren in Deutsch­land un­ter­liegt strengen Grund­sätzen, die durch das Straf­pro­zess­recht ge­re­gelt wer­den. Ver­stöße hier­ge­gen kön­nen den Aus­gang des ge­sam­ten Ver­fah­rens be­ein­flus­sen. Das Straf­ver­fah­ren un­ter­teilt sich in das Er­mittlungs­ver­fah­ren, das Zwischen­ver­fah­ren, das Haupt­ver­fah­ren und das Voll­streckungs­ver­fah­ren. Ver­stöße ge­gen be­stimm­te Ab­läufe auf jeder Ebene kön­nen sich auf die Strafe des Täters aus­wir­ken. So kön­nen z.B. Feh­ler bei der Ver­neh­mung, etwa die feh­len­de Be­leh­rung, die Be­weis­er­he­bung und so das ge­sam­te Ver­fah­ren nach­hal­tig be­ein­flus­sen. Des­we­gen ist im Straf­ver­fah­ren ein be­son­ders ver­sier­ter Ju­rist ge­fragt, der auch die klein­sten De­tails der ge­setz­lichen Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen kennt und punkt­ge­nau im Ver­fah­ren ab­ru­fen und für seinen Man­dan­ten um­setzen kann.