Zivilrecht
Das deutsche Recht differenziert zwischen dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Zivilrecht.
Letzteres regelt alle Vertragsverhältnisse der Bürger untereinander und zwischen Bürgern und Firmen/ Unternehmen. Es geht um privatrechtliche Ansprüche untereinander und gegenseitige Forderungen.
Es gibt hier verschiedene Rechtsverhältnisse, die betroffen sein können: Arbeitsverhältnisse, Auftragsverhältnisse, Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Dienstleistungsverträge u.v.a.
Es gilt Schadensersatzansprüche, Forderungen, Unterhaltsansprüche, Erbansprüche und anderes durchzusetzen. Geregelt werden dem Grunde nach Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen, aber auch aus Beziehungen kraft Gesetzes.
Zivilrecht
Das deutsche Recht differenziert zwischen dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Zivilrecht.
Letzteres regelt alle Vertragsverhältnisse der Bürger untereinander und zwischen Bürgern und Firmen/ Unternehmen. Es geht um privatrechtliche Ansprüche untereinander und gegenseitige Forderungen.
Es gibt hier verschiedene Rechtsverhältnisse, die betroffen sein können: Arbeitsverhältnisse, Auftragsverhältnisse, Kaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge, Dienstleistungsverträge u.v.a.
Es gilt Schadensersatzansprüche, Forderungen, Unterhaltsansprüche, Erbansprüche und anderes durchzusetzen. Geregelt werden dem Grunde nach Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen, aber auch aus Beziehungen kraft Gesetzes.