Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet zwischen dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht), dem Rechtsverhältnis zwischen Gewerkschaften / Betriebsräten / Personalräten (Kollektivarbeitsrecht) und den Arbeitgeberverbänden / Arbeitgebern.
Wir beraten Sie gerne bei:
§ Kündigungen
§ Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
§ Geltendmachung von Urlaubsansprüchen
§ Geltendmachung von Ansprüchen aus Ihrem Arbeitsvertrag
§ Arbeitsvertragsgestaltung
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Man unterscheidet zwischen dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht), dem Rechtsverhältnis zwischen Gewerkschaften / Betriebsräten / Personalräten (Kollektivarbeitsrecht) und den Arbeitgeberverbänden / Arbeitgebern.
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