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Was bringe ich zum 1. Gespräch mit?
Das richtet sich grundsätzlich nach dem konkreten Rechtsfall. Es empfiehlt sich immer bei der Vereinbarung des Besprechungstermins kurz Ihren Rechtsfall zu schildern und zu erfragen, welche Unterlagen benötigt werden. In nachfolgenden Fällen sind die benannten Unterlagen unbedingt mitzubringen, damit Ihr Rechtsfall detailliert besprochen und geprüft werden kann:
✔ Arbeitsvertrag
✔ ggf. Tarifvertrag
✔ Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
✔ Abmahnungen
✔ Kündigung
✔ Zeugnisse
✔ Namen und Anschriften aller evtl. Zeugen und Beteiligten
✔ Name Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer
✔ Unfallmitteilung der Polizei
✔ Unfallfotos, Fotos der Unfallschäden
✔ Skizze vom Unfallgeschehen
✔ eventuell Krankenhausbericht, Arztbericht und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
✔ Schreiben der Polizei oder Bußgeldstelle
✔ Familienbuch
✔ Einkommens- und Vermögensunterlagen mit entsprechenden Belegen
✔ bei unterhaltsberechtigten volljährigen Kindern, Schul- oder Ausbildungsnachweis
✔ Anhörungsbogen
✔ Bußgeldbescheid
✔ Anklageschrift
✔ Strafbefehl
Was muss ich noch mitbringen?
✔ schriftliche Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung
✔ andernfalls die Versicherungsscheinnummer
✔ bei einem außergerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Das dafür notwendige Antragsformular für das Beratungshilfegericht (Amtsgericht) finden Sie hier:
Beratungshilfeantrag )
✔ Bei einem gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das Antragsformular für die Prozesskostenhilfe finden Sie hier:
Prozesskostenhilfeantrag)
Notwendige Nachweise:
✔ Leistungsbescheide der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
✔ Mietvertrag
✔ Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Nach dem ersten Gespräch wird sich herausstellen, welche weiteren Unterlagen im konkreten Fall noch benötigt werden. Mit den vorab genannten Unterlagen ist jedoch bereits ein guter Start in das Erstgespräch gelungen.